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Stammdatenblatt für Firmen

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Stammdatenblatt für Privatpersonen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das BMZ Mark-Zwuschen UG (haftungsbeschränkt)

  • Vermietung und Verkauf von Baumaschinen und Anhängern –

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung und/oder den Verkauf von Baumaschinen und Anhängern zwischen dem BMZ Mark-Zwuschen UG (haftungsbeschränkt) („Vermieter/Verkäufer“) und dem Kunden („Mieter/Käufer“).

 

 

Vermietung von Maschinen und Anhängern

 

  1. Mietgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter, den im Einzelvertrag näher bezeichneten Mietgegenstand (Maschine oder Anhänger) zur vorübergehenden Nutzung.
Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters.
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand an Dritte weiterzuvermieten, zu verleihen oder sonstige Rechte daran einzuräumen.

  2. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Vertrag festgelegten Zeiten.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, kann der Vermieter für die Zeit der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises verlangen.

  3. Mietpreis und Zahlung

Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis im Voraus, spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes, in voller Höhe zu entrichten.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  4. Kaution

Zur Sicherung aller Ansprüche aus diesem Mietverhältnis hat der Mieter vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution zu hinterlegen.
Die Kaution wird in bar oder per Überweisung geleistet.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes wird die Kaution unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, zurückerstattet.
Der Vermieter ist berechtigt, etwaige Ansprüche (z. B. wegen Schäden, Reinigungskosten, Kraftstoff Betankung oder Mietrückständen) aus der Kaution zu befriedigen.

  5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden,
regelmäßige Kontrollen (z. B. Ölstand, Reifendruck, Ladungssicherung) durchzuführen,
Schäden, Defekte oder Störungen unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen.
Der Mieter trägt das Risiko von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung während der Mietzeit.

  6. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Benutzung des Mietobjekts, soweit gesetzlich zulässig, auch bei Verschulden durch Dritte.
Das Mietobjekt ist gereinigt, voll funktionsfähig und ggf. vollgetankt zurückzugeben. Verspätete Rückgabe kann mit dem vereinbarten Mietpreis pro angefangenen Tag berechnet werden.

  8. Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem, betriebsfähigem und vollständigem Zustand zurückzugeben.
Fehlende oder beschädigte Teile sowie notwendige Reinigungs- oder Reparatur arbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt oder von der Kaution einbehalten.
Wird der Mietgegenstand verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben, kann der Vermieter eine pauschale Reinigungs- oder Instandsetzungspauschale berechnen, sofern der Mieter keinen geringeren Aufwand nachweist.

  9. Versicherung und Schäden

Sofern der Mietgegenstand versichert ist, gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung.
Der Mieter ist verpflichtet, im Schadensfall unverzüglich den Vermieter zu informieren und alle zur Schadensaufklärung notwendigen Angaben zu machen.
Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

  10. Sonstige Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

 


Verkauf von Maschinen und Anhängern

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

 

  2. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung ist mit Lieferung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

  3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

 

  4. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei gebrauchten Geräten kann die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt werden, sofern der Käufer Unternehmer ist.

 

  5. Haftung

Für Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn besteht keine Haftung.

 

  6. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters/Verkäufers.

 

 

©BMZ Mark-Zwuschen UG (haftungsbeschränkt) Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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